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Steuerliche Vorteile

Die Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Sie ist berechtigt, steuerlich wirksame Spendenbescheinigungen auszustellen. Das gilt für Zustiftungen und Spenden.

Zuwendungen an die Stiftung können bei der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Steuer mindernd geltend gemacht werden.

Das reformierte Spendenrecht eröffnet Stifterinnen und Stiftern die Möglichkeit, bis zu 20 % der Einkünfte, alternativ 4 ‰ des Gesamtumsatzes und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter von der Einkommensteuer in Abzug zu bringen.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Zustiftungen zum Vermögen der Stiftung sind erbschaft- und schenkungsteuerfrei, ebenso Erlöse aus Nachlässen, die der Stiftung zufließen.